Vergabeverfahren schwächt Ehrenamt und Katastrophenschutz in Hamburg
Im Oktober 2019 hat die Bürgerschaft ein neues Rettungsdienstgesetz für Hamburg beschlossen. Die Verantwortung sowie alle maßgeblichen Entscheidungen der Notfallrettung liegen demnach allein bei der Berufsfeuerwehr, auch die Beauftragung von Hilfsorganisationen, die in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden werden sollen. Doch das derzeitige Vergabeverfahren des Senats sieht für die Hilfsorganisationen eine nur noch stark eingeschränkte Beteiligung an der Notfallrettung bei Großveranstaltungen vor.
Das Deutsche Rote Kreuz in Hamburg kritisiert den Senat wegen einer künftig deutlich reduzierten Beteiligung der Hilfsorganisationen an der Notfallrettung. Denn das derzeitige Vergabeverfahren der Stadt sieht für die Hilfsorganisationen eine nur noch stark eingeschränkte Beteiligung an der Notfallrettung bei Großveranstaltungen vor. Zudem müssen im Rahmen des Vergabeverfahrens Kriterien akzeptiert werden, die aus Sicht des DRK Hamburg zu einer erheblichen Benachteiligung ehrenamtlicher Rettungskräfte sowie damit auch zu einer Schwächung des Katastrophenschutzes in Hamburg führen.
Gemäß der Ausschreibung würden nur rund 1600 Stunden für sogenannte Sonderbedarfe für sportliche Großveranstaltungen, Volks- und Stadtteilfeste für den Rettungsdienst der Hilfsorganisationen veranschlagt, so Dr. Georg Kamp, Vorstand des DRK Landesverbandes Hamburg e.V. Allein im zurückliegenden Jahr lag der Anteil der geleisteten Einsatzstunden an der Notfallrettung für Sonderbedarfe in der Stadt durch die Hilfsorganisationen beim Doppelten. Georg Kamp: „Diese Einsätze erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern dienen dazu, unsere Ehrenamtlichen trainiert zu halten, um bei Großschadenlagen und Katastrophen der Bevölkerung adäquat Hilfe zu leisten. Dies berücksichtigt auch der Landesgesetzgeber, der die Einbindung der Hilfsorganisationen in den §§ 4 ff. des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes geregelt hat.“
Es sei zu befürchten, dass die Ehrenamtlichen, die sich beim DRK in ihrer Freizeit zum Rettungssanitäter ausbilden lassen, in Zukunft kaum noch die Gelegenheit haben, ihr Wissen in die Praxis umzusetzen, so DRK-Vorstand Georg Kamp weiter. „Es ist auch zu befürchten, dass sie dann die Organisation und den Katastrophenschutz verlassen werden. Wenn diese Ausschreibung nicht modifiziert wird, wird sich der Senat vorwerfen lassen müssen, das wichtiges bürgerschaftliches Engagement im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr systematisch eingedämmt wird.“